Liebe Urlaubsgäste,
wir freuen uns, dass wir Sie wieder bei uns begrüßen dürfen.
Bei Ihrer Anreise gilt momentan im Oberallgäu die 2G Regel, das heißt, Sie benötigen einen Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung oder einen Genesenennachweis.
Ausgenommen von der 2G Regelung sind:
- Kinder und Schüler bis zum 6. Lebensjahr, inkl. noch nicht eingeschulte Kinder
- alle minderjährigen Schüler und Schülerinnen aufgrun der Testungen in den Schulen (bitte Schülerausweis als
Nachweis mitbringen)
- Gäste, wenn mit ärztlichem Attest nachgewiesen wird, dass aus medizinischen Gründen keine Impfung möglich ist
Ab 12.01.2022 dürfen Kinder ab einem Alter von 12 Jahren und 3 Monaten, die keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können, Ihren Urlaub bei uns leider nicht mehr verbringen.
Ihr Sonnenhof Team!